Ein Mann füllt einen Pachtvertrag aus.

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Pachtzins: API leicht rückläufig

Bei indexbasierten Pachtverträgen spielen Agrarpreisindex beziehungsweise Getreidepreis eine zentrale Rolle. Hier ein Überblick für die Endabrechung 2024 und die vorläufige Berechnung für das laufende Jahr.

Viele Pachtverträge werden über den Agrarpreisindex (API inkl. öffentliche Gelder) der Statistik Austria an die Ertragssituation in der Landwirtschaft angepasst. Bei älteren Pachtverträgen wird die Wertanpassung teilweise mithilfe des Getreidepreises durchgeführt.

Wertanpassung mit Agrarpreisindex

Der Index für das Jahr 2025 ist voraussichtlich erst im Herbst 2026 als endgültiger Wert für die Berechnung verfügbar. Der Agrarpreisindex ist zuletzt minimal gesunken. Die Marktpreise 2024 waren in vielen Sparten geringer als 2023, aber die öffentlichen Gelder bremsten den Rückgang durch die Valorisierung der Mittel aus der zweiten Säule.

Für die Pachtzins-Anpassung zur Ernte 2025 wird der Jahresindex des Jahres 2024 herangezogen. Der API für 2023 beträgt 140,2* (2015 = 100), jener für 2024 139,7*.

Für die Neuberechnung 2025 gilt daher folgende Formel: Der im Jahr 2024 bezahlte Pachtzins wird durch den API 2023 (= 140,2) dividiert und mit dem API 2024 (= 139,7) multipliziert. Es ergibt sich der neue Pachtzins zur Ernte 2025.

Zugleich wird von den Statistikern auch der API mit Ausgangsjahr 2010 (= 100) veröffentlicht. Dieser beträgt für 2023 143,7* und für 2024 143,2*.Bei älteren Pachtverträgen wird noch der API mit Ausgangsjahr 1995 als Mittel zur Wertsicherung des Pachtzinses herangezogen. Die endgültigen Jahreswerte betragen hier für das Jahr 2023 154,1* und für das Jahr 2024 153,5*. Aktuelle Pachtverträge sollten mit der Datenreihe 2020 (= 100) abgeschlossen werden. Hier betragen die Jahreswerte für 2023 132,0 und für 2024 131,5.

Berechnung mittels Getreidepreis

Der Pachtzins auf Getreidepreisbasis errechnet sich aus der vereinbarten Getreidemenge (Mahlweizen, Qualitätsweizen, Mahlroggen) pro Hektar mal Kilopreis. Der entsprechende Getreidepreis ist aus dem Produktpreis und dem Preisanteil der Direktzahlung zu ermitteln. Der Produktpreis setzt sich aus dem Akonto-Anteil und einer Nachzahlung zusammen. Es bestehen regionale Preisunterschiede. Gemäß einer aktuellen Erhebung im niederösterreichischen Getreidebaugebiet liegen die Akonto-Preise etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Zusätzlich zu den Akonto-Produktpreisen sind auch öffentliche Gelder aus der ersten Säule zu berücksichtigen. Für die Erstabrechnung des Pachtzinses zur Ernte 2025 ist die festgelegte Getreidemenge mit dem vorläufigen Wert (Akonto + anteilige Direktzahlung) von 20,24 Euro je 100 Kilogramm Mahlweizen oder 21,93 Euro bei Qualitätsweizen oder 20,24 bei Mahlroggen zu multiplizieren.

Für die Endabrechnung 2024 ist die Preisdifferenz zwischen akontierten und endgültigen Getreidepreisen anhand der von der AMA bekannt gegebenen endgültigen Erzeugerpreise zu berücksichtigen. Wurde im Herbst 2024 etwa ein vorläufiger Mahlweizenpreis (einschließlich Preisanteil aus der Direktzahlung) von 20,80 Euro je 100 Kilogramm Mahlweizen berücksichtigt, ist nun die Differenz von 3,62 Euro zum Verrechnungstermin September, 5,50 Euro zum Verrechnungstermin Oktober oder 4,49 Euro zum Verrechnungstermin November nachverrechenbar.

Die akontierten Getreidepreise 2025 entsprechen in etwa jenen von 2024, wobei die Qualitätszuschläge bei Weizen geringer als im Vorjahr ausfallen.

* Werte jeweils Preisbasis 2020