Biber im Fluss auf Holzstamm

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Biber-Problematik: Endlich eine Lösung in Sicht

Die Bauernschaft fordert seit Jahren Maßnahmen: Nun soll eine Verordnung gezielte Entnahmen des Nagers ermöglichen und Schäden eindämmen.

Nachdem der Biber im 19. Jahrhundert in Österreich faktisch als ausgerottet galt, ist er längst wieder zurück. Möglich wurde dies durch die Aussetzung von Individuen an der Salzach und am Inn Anfang der 1970er-Jahre.

Bereits 1989 konnten in Oberösterreich 35 Tiere nachgewiesen werden. Im Jahr 2013 wurde der Bestand im Donauraum auf etwa 600 Tiere geschätzt, vier Jahre später bereits auf 800 bis 1000 Individuen. Erhebungen der oberösterreichischen Naturschutzabteilung haben ergeben, dass der Bestand aktuell bei circa 2500 Individuen liegt – Tendenz weiter steigend. Damit gilt der Erhaltungszustand der Art mittlerweile als gesichert.

Schäden nehmen zu und sind nicht mehr tragbar

Der hohe Biberbestand hat zu immer häufigeren Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Gebäuden entlang von Bächen und Flüssen sowie an Straßen und Wegen und auch zur Gefährdung von Verkehrsteilnehmern geführt. Seit über einem Jahrzehnt wurden verschiedenste Maßnahmen wie Zäunungen oder Vergällungsmittel versucht – mit wenig Erfolg. „Die bisherigen Mittel haben sich als unzureichend erwiesen. Die Schäden durch den Biber nehmen seit Jahren zu – für viele Landwirte, Gemeinden und Anrainer ist die Situation nicht mehr tragbar“, so LKOÖ-Präsident Franz Waldenberger.

Dass nun endlich eine Regulierung kommt, ist ein wichtiger Schritt.

Franz Waldenberger

LKOÖ-Präsident

Verordnung soll gezielte Entnahmen ermöglichen

Doch nun scheint eine – insbesondere für betroffene Grundeigentümer – lange erwartete Lösung in Sicht. Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner hat vergangene Woche einen ersten Entwurf der Biber-Verordnung vorgestellt: „Dass sich der Biberbestand in unserem Bundesland erholen konnte, ist auf die hervorragende Arbeit der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich zurückzuführen. Mit steigender Population wird der Biber allerdings auch teilweise zum Problem, weshalb nun mit der neuen Biber-Verordnung gezielt Entnahmen ermöglicht werden“, so der Naturschutzreferent.

Maximal 158 Individuen pro Entnahmeperiode

Demnach sollen in Oberösterreich pro Entnahmeperiode (1. September bis 31. März) maximal 158 Individuen entnommen werden dürfen – davon 100 Individuen südlich der Donau im Alpenvorland und 58 im Mühlviertel. Laut Verordnung dürfen maximal sieben Prozent des Bestandes entnommen werden – der jährliche Zuwachs wird von Gerald Neubacher, Leiter der Naturschutzabteilung, auf bis zu 30 Prozent geschätzt.

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Die Entnahme soll laut Haim­buchner aber weiterhin das „allerletzte Mittel“ sein. Sinn und Zweck der Verordnung sei es, nach Ausschöpfung aller zumutbaren präventiven Maßnahmen, vereinzelt den Bestand zu regulieren, um erheblichen Schaden abzuwenden oder um den Schutz der öffentlichen Sicherheit gewährleisten zu können. Auch Eingriffe in den Lebensraum des Bibers dürfen grundsätzlich erst erfolgen, wenn nachweislich andere Maßnahmen wie Einzelbaum- bzw. Flächenschutzmaßnahmen erfolglos blieben. 

Laut Verordnung muss ein Antrag auf Entnahme bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Die Beurteilung des Vorliegens einer Eingriffslegitimation obliegt den Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz. 

Die Entnahme selbst darf ausschließlich durch einen jagdlich legitimierten Jäger des jeweiligen Jagdgebietes erfolgen. Die Entnahmeerlaubnis erstreckt sich auf maximal sechs Individuen und gilt für eine Dauer von vier Wochen. Jede Entnahme ist in der Jagddatenbank zu vermerken, um das Nichtüberschreiten der maximalen Gesamtentnahmen gewährleisten zu können.

Wissenswert

Biber sind semiaquatische Tiere und beanspruchen sowohl Gewässer als auch den angrenzenden Uferbereich als Lebensraum in fixen Revieren, welche sie gegen nichtzugehörige Artgenossen verteidigen. Jungbiber müssen den Familienverband in der Regel nach etwa ein bis zwei Jahren, nach Erreichung der Geschlechtsreife, verlassen und neue Reviere bilden, was zu einer weiteren zahlen- und flächenmäßigen Ausweitung des Bestandes in Oberösterreich führt.

Bauernvertreter: Lösung spät, aber doch

„Wir haben lange auf diese Verordnung gewartet und ihre Notwendigkeit immer wieder betont“, so Bauernbund-Landesobfrau Michaela Langer-Weninger in einer ersten Stellungnahme. Dass damit einer langjährigen Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung nachgekommen wird, erklärte der Perger BBK-Obmann Christian Lang, der sich intensiv mit der Biber-Problematik auseinandergesetzt hat. „Wir haben jahrelang auf die Schäden, und damit auf die Gefahren durch die hohe Biber-Population hingewiesen. Jetzt kommt endlich eine Lösung. Spät, aber doch.“ 

LK-Präsident Waldenberger fordert indes, dass die Umsetzung auch praxistauglich erfolgt: „Die Jägerschaft muss eingebunden werden, und die Verfahren dürfen nicht in Bürokratie ersticken.“

Bei der festgelegten Entnahmehöchstzahl wird ein Nachschärfen gefordert. Um eine weitere Zunahme der Schäden zu verhindern, soll der erwartbare jährliche Zuwachs an Bibern entnommen werden dürfen.

Die Verordnung geht nun in Begutachtung und soll noch heuer in Kraft treten.