Abholzung

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Entwaldungsverordnung verschoben

Bäuerliche Interessenvertreter fordern Nachbesserungen. Zudem setzt sich das „Bauernparlament“ für eine Anpassung der Werttarifverordnung bei Tierseuchenfällen und niedrigere Preise für Pflanzenschutzmittel ein.

Ursprünglich hätte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bereits Ende 2024 in Kraft treten sollen. Bereits einmal war die Anwendung, die große Unternehmen verpflichtet, den entwaldungsfreien Ursprung von Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen, verschoben worden. Nun verschiebt die EU-Kommission die umstrittene Verordnung erneut um ein Jahr – konkret auf 2027. Von den bäuerlichen Interessenvertretern im Land ob der Enns, wird die Verschiebung positiv aufgenommen. Jedoch würden die bürokratischen Hürden und absurden Effekte ohne eine Überarbeitung des Gesetzestextes weiterhin ein Risiko für heimische Betriebe bleiben.

„Generalüberholung“ nach „Etappensieg“

Präsident Franz Waldenberger sprach daher in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer vergangene Woche von einem „Etappensieg der bäuerlichen Interessenvertretung“ und fordert grundlegende Nachbesserungen: „Es kann nicht sein, dass Länder wie Brasilien trotz massiver Regenwaldrodung nicht in die höchste Risikostufe fallen, während Österreich denselben Nachweispflichten unterliegt. Hier braucht es dringend Korrekturen mit Hausverstand“, so Waldenberger.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert, die gewonnene Zeit für Vereinfachungen zu nutzen. Dazu gehöre die Aufnahme der EUDR in das angekündigte EU-Bürokratieabbaupaket sowie die Einführung einer eigenen Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen keine Entwaldung stattfindet.

Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger will eine „Generalüberholung“ der Verordnung.

„In Österreich, wo jährlich mehr Wald nachwächst als genutzt wird und eine strenge Forstgesetzgebung herrscht, ist es absurd von Entwaldung zu reden. Unsere Bäuerinnen und Bauern sollten von Auflagen befreit werden. Die Zeit muss jetzt genutzt werden, um praxisgerechte Regeln zu entwickeln.“

Michaela Langer-Weninger

Agrarlandesrätin

So stehe beispielsweise etwa konkret im Raum, dass das Fleisch von Tieren, die auf nach dem 31. Dezember 2020 zurückgewonnenen Almweideflächen gehalten wurden, plötzlich nicht mehr verkauft werden darf – ein Beispiel, das die Absurdität der Regelung für Österreich verdeutlicht.

Der bäuerliche Nationalratsabgeordnete Manfred Hofinger betonte in einer Aussendung, dass ein europaweit einheitlicher Zugang in diesem Fall nicht zielführend sei. „Nationale Besonderheiten und bestehende Standards müssen berücksichtigt werden.“

Tierseuchen: Realistische Tarife gefordert

Die Vollversammlung wies zudem auf die Dringlichkeit einer Anpassung der Werttarifverordnung für Tierseuchenfälle hin. Die derzeit gültigen Werte stammen aus einer Zeit, in der die Erzeugerpreise deutlich niedriger waren. Seit 2019 sind die Preise für tierische Erzeugnisse um circa 36 Prozent gestiegen, was die Abgeltungen für betroffene Tierhalter völlig unzureichend mache. Die zuständigen Bundesministerien (Gesundheit und Finanzen) werden aufgefordert, die Werttarifverordnung rasch an die aktuelle Marktsituation anzupassen. „Wenn man im Seuchenfall eine hohe Meldemoral und schnelle Bekämpfung sicherstellen will, braucht es realistische Tarife. Nur so können Tierhalter abgesichert und die Ausbreitung von Seuchen effektiv eingedämmt werden“, heißt es in der Resolution.

Pflanzenschutzmittel: Preisaufschlag abdrehen

Abschließend befasste sich die Vollversammlung mit den erheblichen Preisunterschieden bei Pflanzenschutzmitteln. Eine Erhebung der Landwirtschaftskammer OÖ zeigt: Pflanzenschutzmittel kosten in Österreich im Durchschnitt um circa 24 Prozent mehr als in Deutschland, in Einzelfällen sogar bis zu 87 Prozent. Von den Herstellerfirmen wird gefordert, ihre Preisgestaltung an das deutsche Niveau anzupassen und damit faire Marktbedingungen zu schaffen. „Die massiven Preisaufschläge in Österreich sind ein klarer Wettbewerbsnachteil“, betonte Waldenberger.